“Nach der Wahl ist vor der Wahl” oder wie ist die Planung

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Anfrage Wahlen

 

Anfrage im Rat am 27. September 2022

 

Sachverhalt:
In der Vorlage-Nr. VO/2022/0369 vom 02.02.2022 im Ausschuss Feuerwehr und Ordnung
erfolgte seitens der Verwaltung eine Nachbetrachtung der Durchführung der Bundestagsund
Kommunalwahl 2021.
Am 09.10.2022 wird der Niedersächsische Landtag gewählt. Es werden für die 115
Wahllokale und 30 Briefwahllokale etwa 1500 Wahlhelfer benötigt. Davon waren bislang ca.
500 Personen Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung. Die Stadt Osnabrück hat diesen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Tag Sonderurlaub als Wahlhelfer gewährt. Dieses
Vorgehen ist nach einer Entscheidung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport nicht
rechtens. Die Stadt Osnabrück hat daher für die Wahlhelfertätigkeit am Wahltag die
Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer erhöht.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Stehen ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – auch in den Briefwahlbezirken
– zur Verfügung stehen? Wie viele Berufungen wurden bisher ausgesprochen bzw.
welche Anzahl von Wahlhelfern fehlen noch und wie sollen diese ggf. noch
gewonnen und geschult werden?
2. Mit welchem Anteil an Briefwählern wird bei dieser Wahl gerechnet? Und welches
Hygienekonzept wurde bislang ausgearbeitet?
3. Welche verbesserten digitalen Möglichkeiten werden eingesetzt, um diese und
zukünftige Wahlen effizienter zu gestalten und wird ein neues Schulungskonzept für
Wahlvorstände/-helfer eingesetzt? Wenn ja, welche?

 

Levin Bosche
(Fraktionsvorsitzender)

Die Antwort der Verwaltung: Beantwortung Durchführung von Wahlen