Teileinziehung Lortzingstraße

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Teileinziehungsverfahren

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Teileinziehungsverfahren zur Herausnahme des motorisiertenIndividualverkehrs für den Bereich Domhof (zwischen Lotzingstraße und Große Domsfreiheit)einzuleiten.
Die Verwaltung wird keine kurzfristige Entscheidung hierzu treffen. Vor der Teileinziehung erfolgen Gespräche zwischen Verwaltung, den betroffenen Unternehmen, der Kaufmannschaft, Gewerbetreibenden etc. und den Anliegern in dem Bereich Domhof/
Lortzingstraße /Hasestraße sowie den zuständigen Verbänden und unter Einbeziehung aller im Rat vertretenen Fraktionen um mit allen Beteiligten zu prüfen, ob ein Teileinziehungsverfahren Erfolg hätte, damit kein Klageverfahren eingeleitet wird. Danach erfolgt die Planung, Konzepterstellung und Vorstellung durch die Verwaltung.

Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Osnabrück vom 08.02.2022 wurde beschlossen, den Straßenzug Hasestraße/Domhof/
Lortzingstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten und im Bereich Lortzingstraße/Domhof (zwischen Umfahrung Nikolaizentrum und Großer Domsfreiheit)die Durchfahrt nur noch für Bus- und Radverkehr sowie Sonderfahrzeugen zu gestatten.
Nach Prüfung des Sachverhaltes und verwaltungsinterner Beratungen wird empfohlen, von der ursprünglichen Beschlussfassung abzuweichen und eine Sperrung für den motorisierten Individualverkehr zunächst auf den Bereich Domhof (zwischen
Lortzingstraße und GroßeDomsfreiheit) zu beschränken.

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses kommen grundsätzlich Regelungen des Straßenverkehrsrechts und des Straßenrechts in Betracht:
Straßenverkehrsrecht:
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO kann die Nutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt oder verboten werde. § 45 Abs.1 Satz 1 StVO setzt somit tatbestandlich voraus, dass eine konkrete straßenverkehrsrechtliche Gefahr vorliegt und, dass das Einschreiten zur Abwehr der Gefahr geeignet und erforderlich ist. Eine derartige Gefahr, die eine Beschränkung auf die im Beschluss genannten Verkehrsartenzwingend erforderlich machen würde, ist nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde nicht ersichtlich. Dieses wird auch durch die unauffälligen Unfallzahlen untermauert. Eine Anordnung der gewünschten Beschilderung wäre somit ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.

Straßenrecht:
Die Entlastung der betroffenen Straßenzüge vom Durchgangsverkehr kann nach § 8 Abs. 1 Nds.Straßengesetz (NStrG) erfolgen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 soll die Teileinziehung einer Straße angeordnet werden, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden. Zudem muss die Teileinziehung mit der aktuellen Bauleitplanung vereinbar sein, was in diesem Fall gewährleistet ist.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es zweifelhaft ist, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für den gesamten im Beschluss vom
08.02.2022 genannten Straßenzug Hasestraße/Domhof/ Lortzingstraße vorliegen, insbesondere für den Bereich Lortzingstraße.
An dieser Stelle sei auf die Stellungnahmen des Fachbereiches Recht und Datenschutz und des Fachbereiches Bürger und Ordnung in der Anlage verwiesen.

Teileinziehung:
Die Verwaltung empfiehlt daher ein Teileinziehungsverfahren zur Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs für den Domhof (nur zwischen Lotzingstraße und Große Domsfreiheit)einzuleiten, um insbesondere den Durchgangsverkehr durch eine entsprechend Beschilderung zu unterbinden.

Der Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen führt als Straßenbaulastträger das Teileinziehungsverfahren verwaltungsrechtlich durch. Die inhaltliche Bearbeitung und fachliche Wertung erfolgt durch den Fachbereich Städtebau. In der Abwägung aller Belange, ist auch das Scheitern einer Teileinziehung grundsätzlich möglich. Aus Sicht des Fachbereiches Städtebausind hier jedoch die „überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls“ darstellbar und werden im Teileinziehungsverfahren entsprechend begründet dargelegt.
Ein Teileinziehungsverfahren ist – vergleichbar mit einem Bebauungsplanverfahren –grundsätzlich ergebnisoffen. Neben den im Folgenden genannten Aspekten werden im Zuge des Verfahrens auch Fragen zu wirtschaftlichen Auswirkungen geprüft und beantwortet werden. Erst im Laufe des Verfahrens werden sich somit erst entsprechende Auswirkungen belastbarer einschätzen lassen.

Verkehrliche Rahmenbedingungen
Der Abschnitt Dielinger Straße/ Lortzingstraße/ Domhof/ Hasestraße ist im aktuellen Radverkehrsplan als Hauptroute ausgewiesen. Zudem besteht auf dieser Achse Busverkehr der Metrobuslinien M1 und M5, welche gute umsteigefreie Erreichbarkeiten des ÖPNV aus den nördlichen und südlichen Stadtgebieten gewährleisten. Ferner können die Straßenzüge in ihrer Funktion als Sammelstraßen klassifiziert werden, die eine Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele mit dem Kfz ermöglichen sollen, wobei hier der Durchgangsverkehr aus fachlicher Sicht eine untergeordnete Rolle spielen sollte bzw. dieser hier herauszuhalten und auf dem übergeordneten Straßennetz (Wallring) abzubilden ist.
Die Verkehrsmenge liegt im Bereich Domhof/ Lotzingstraße bei 290 Kfz in der Spitzenstunde bzw. ca. 2.900 Kfz pro Tag. Die modellhafte Umlegung der Verkehrszahlen nach einer Sperrung des Bereiches Domhof zeigt, dass keine wesentlichen Auswirkungen im umliegenden Netz zu erwarten sind und die Erreichbarkeit sämtlicher Einrichtungen und Anlieger weiterhin gewährleistet werden könnte.

Städtebauliche Rahmenbedingungen/ Masterplan Innenstadt (2019)
Die Lortzingstraße und im weiteren Verlauf Dielinger Straße begrenzen die Altstadt im Süden und stellen lt. Masterplan Innenstadt einen Bestandteil der Querverbindung Nord dar, die im Sinne einer verbindenden Funktion von West nach Ost vom Nussbaum-Haus – Dielingerstraße-Lortzingstraße – Kleine Domsfreiheit – Conrad-Bäumer-Weg – Herrenteichswall bis in das sog.Remarque Quartier östlich des Erich-Maria-Remarque-Rings verläuft. Diese Querverbindung Nord (im u. a. Plan Nr. 4) stellt eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung in West- Ostrichtung durch die Innenstadt dar. Der Masterplan trifft hierzu die Aussage, dass weniger motorisierter Individualverkehr (MIV) auf dieser Querverbindung verlaufen sollte.
Domhof und Lortzingstraße sind Bestandteil der Hauptrouten/Velorouten durch die Innenstadt. Der Maßnahmenplan des Masterplan Innenstadt sieht für die o.g. Achse den Ausbau der Radinfrastruktur, als schneller Weg durch die Innenstadt vor.
Dagegen flankiert der Domhof das sog. Domquartier, dessen bauliche Strukturen im Masterplan zunächst als sehr attraktiv identifiziert wurden, aber in Größe und Anordnung als undurchlässig bezeichnet wurden.
Der Dom als stadtbildprägendes Einzelelement sollte lt. Masterplan Innenstadt deutlicher herausgestellt werden, der Domplatz als attraktiver Vorplatzbereich inklusive Straßenraum Domhof als innerstädtischer Platz geplant und gestaltet werden. Der Domhof soll für den Durchfahrtsverkehr MIV gesperrt werden, eine Stadtbushaltestelle gestalterisch und funktionalintegriert werden.
Auszug aus dem Maßnahmenkatalog Masterplan Innenstadt:
⋅ Platzkonzept Domhof
• Domhof inklusive Straßenraum als innerstädtischen Platz planen
• Einheitlicher Straßenbelag Platz/ Verkehrsfläche
• Ergänzung der Baumreihen
• Verkehrskonzept

Nördliche Innenstadt (Hasestraße/ Dielingerstraße)
Der Übersichtsplan Domhof verdeutlicht die funktionalen und gestalterischen Zielsetzungen des Bereiches Domhof/ Lortzingstraße
im Rahmen des Masterplans Innenstadt:

Weiteres Vorgehen:
Nach erfolgreicher Teileinziehung wird die Verwaltung ein Konzept zur Umgestaltung des umliegenden Gesamtbereiches Domhof/
Lortzingstraße erarbeiten (lassen). Es bietet sich an, die Konzeptfindung in Form eines Wettbewerbes durchzuführen. Dies dient dann als Grundlage für eine bauliche Umgestaltung.

gez. Clodius

gez. Levin Bosche
(Fraktionsvorsitzender)

 

 

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